Herzlich Willkommen beim Bischöflichen Konsistorium Augsburg

Das Konsistorium (auch Offizialat) ist das Bischöfliche Kirchengericht der Diözese Augsburg. Die Leitung des Gerichts hat der Offizial inne. Dem Offizial stehen verschiedene Personen bei der Ausübung seiner Aufgaben zur Seite, z.B. der Vizeoffizial Diözesanrichter/ -innen, die Bandverteidiger, der Kirchenanwalt und die Notare.

 

Der Aufgabenbereich des kirchlichen Gerichts sind u.a. Personenstandsverfahren (Ehenichtigkeitsverfahren, Weihenichtigkeitsverfahren), diverse Streitverfahren (z.B. Klärung von Besitzverhältnissen bei Kirchenvermögen), Strafverfahren (z.B. Verfahren bei Kindesmissbrauch). Das Bischöfliche Konsistorium Augsburg fungiert als I. Instanz für Ehesachen und kirchliche Streitverfahren in der Diözese Augsburg. Zugleich ist es das Berufungsgericht II. Instanz für die Erzdiözese München und Freising.

 

Für Selig- und Heiligsprechungsverfahren, sowie für sämtliche Verwaltungsrechtliche Anfragen wurde von S.E. Bischof em. Konrad Zdarsa zum 01.03.2017 die Stabsstelle "Kirchenrecht" eingerichtet. Weiterhin hat im Bistum Augsburg das Kirchliche Arbeitsgericht - Erster Instanz für die (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg (auch: Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen) seinen Sitz.

 

Auf den folgenden Seiten können sie sich u.a. informieren über diverse Anfragen, die an das Bischöfliche Konsistorium herangetragen werden, sowie über Ehenichtigkeitsverfahren. Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne auch telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

 

 

Dienststelle:

Fronhof 4
86152 Augsburg

Telefon: 0821 3166-8701
Telefax: 0821 3166-8709

E-Mail: [email protected]

 

Postanschrift:

Postfach 11 03 49
86028 Augsburg

   

Offizial:

Domkapitular Msgr. Dr. iur. can. Alessandro Perego
Telefon: 0821 3166-8700

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