Juristisches Lexikon

Grundschuldbrief

... wird �ber die Grundschuld erteilt, falls die Beteiligten nicht den Ausschluss der Erteilung vereinbaren. Die Briefgrundschuld wird durch Einigung zwischen dem Eigent�mer und dem Gl�ubiger dar�ber, dass das Grundst�ck entstehen soll, durch Eintragung der Rechts�nderung ins Grundbuch und �bergabe des Grundschuldbriefs begr�ndet. Der Brief dient zum Nachweis der Gl�ubigerstellung und erleichtert die �bertragung der Grundschuld, weil er sie von der Eintragung ins Grundbuch unabh�ngig macht.
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