Juristisches Lexikon

Grundschuld

... ist ein Pfandrecht an einem Grundst�ck. Sie ist die Belastung eines Grundst�cks in der Weise, dass an den Berechtigten eine bestimmte Geldforderung zu zahlen ist. Es haftet also das Grundst�ck und nicht der jeweilige Eigent�mer. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht vom Bestand einer zu sichernden Forderung abh�ngig. Die Grundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch. Vgl. �� 1191 ff. BGB.
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