Gl�ubigeranfechtung
... verhilft dem Gl�ubiger dazu, gegen den Schuldner auch dann die Zwangsvollstreckung zu betreiben, wenn dieser in anfechtbarer Weise Verm�gensgegenst�nde ver�u�ert hat. Die Gl�ubigeranfechtung ist im Anfechtungsgesetz vom 27.7.1879 geregelt. Das Gesetz gibt dem Gl�ubiger die M�glichkeit, bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners anzufechten (z.B. weil sie unentgeltlich oder in der Absicht vorgenommen wurden, den Gl�ubiger zu benachteiligen.