Juristisches Lexikon

Gesamtverm�gen

Nat�rliche Personen mit Sitz oder gew�hnlichem Aufenthalt und K�rperschaften mit Gesch�ftsleitung oder Sitz im Inland sind mit ihrem Gesamtverm�gen verm�gensteuerpflichtig. Gesamtverm�gen ist die Summe des land- und forstwirtschaftlichen Verm�gens, des Grundverm�gens, des Betriebsverm�gens und des sonstigen Verm�gens nach Abzug der Schulden.
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