Juristisches Lexikon

Gegenvorstellung

... ist ein nichtf�rmlicher Rechtsbehelf. Mit ihm wendet sich der Beschwerte an die Beh�rde, die die ihn beschwerende Ma�nahme erlassen hat, mit der Bitte um erneute Sachpr�fung. Die Beh�rde hat auf die Eingabe einen entsprechenden Bescheid zu erteilen.
Gegenw�rtige Gefahr�� >>