Gegenvormund
... kann neben dem Vormund bestellt werden. Er soll bestellt werden, wenn mit der Vormundschaft eine Verm�gensverwaltung verbunden ist, es sei denn, dass die Verwaltung nicht erheblich oder dass die Vormundschaft von mehreren Vorm�ndern gemeinschaftlich zu f�hren ist. Das Jugendamt kann Gegenvormund sein. Vgl. � 1792 BGB.