Gefangenenbefreiung
Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entwichen verleitet oder dabei f�rdert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ist der T�ter als Amtstr�ger oder als f�r den �ffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entwichen von Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist jeweils strafbar. Vgl. � 120 Strafgesetzbuch.