Gebietshoheit
... ist die Befugnis, Anordnungen gegen�ber allen in einem bestimmten Gebiet befindlichen Personen und Sachen zu treffen. Sie erstreckt sich sowohl auf die Staatsangeh�rigen als auch auf Ausl�nder. In der Bundesrepublik besitzen neben dem Bund und den L�ndern auch die Gemeinden die Gebietshoheit.