Geb�hrengrunds�tze
... sind die Regeln, nach denen sich die Erhebung von Geb�hren richten muss. Das Kostendeckungsprinzip gebietet eine Orientierung der Geb�hrenkalkulation am Verwaltungsaufwand. Das �quivalenzprinzip verbietet ein Missverh�ltnis zwischen Leistung der Verwaltung und Geb�hrenh�he im Einzelfall. Die Geb�hr muss in einem angemessenen Verh�ltnis zum Wert der Verwaltungsleistung f�r den Empf�nger stehen. Das Sozialstaatsprinzip begr�ndet die Pflicht, bei der Geb�hrenbemessung die Leistungsf�higkeit des Schuldners nicht unber�cksichtigt zu lassen.