G�tertrennung
... ist ein vertraglicher G�terstand zwischen Ehegatten. Sie kann durch notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Durch die G�tertrennung sind die Verm�gen der Ehegatten sowohl eigentumsrechtlich als auch haftungsrechtlich v�llig voneinander getrennt; jeder Ehegatte verwaltet sein Verm�gen selbst. Gegen�ber Dritten wirkt die G�tertrennung nur, wenn sie ins G�terrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Vgl. � 1414 BGB.