Drs 12/6718 v. 01.02.1994
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG)
Plenarprotokoll 12/208 vom 03.02.1994
Tagesordnungspunkt 5:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur �nderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6717)
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Drucksache 12/6718)
c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur �nderung des Postverfassungsgesetzes (Drucksache 12/4329)
Seiten 17922 - 17945
Drs 12/7270 v. 14.04.1994
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG)
Drs. 12/8060 vom 27.06.1994
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses f�r Post und Telekommunikation (18. Ausschu�)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG) - Drucksache 12/6718 -
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG) - Drucksache 12/7270 -
c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Postverfassungsgesetzes - Drucksache 12/4329 -
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Ilja Seife rt, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Reform der Deutschen Bundespost - Drucksache 12/6635 -
Drs 12/8129 v. 27.06.1994
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gem�� � 96 der Gesch�ftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/7270, 12/8060 -
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. - Drucksachen 12/6718, 12/8060 -
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG)
Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Werner Zywietz und Rudi Walther (Zierenberg)
Plenarprotokoll 12/237 v. 29.06.1994
TOP 2:
Postreform
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur �nderung des Grundgesetzes (Drucksachen 12/6717,12/7269, 12/8108)
b) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz) (Drucksachen 12/6718, 12/7270)
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur �nderung des Postverfassungsgesetzes (Drucksachen 12/4329, 12/8060, 12/8129)
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses f�r Post und Telekommunikation zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der
PDS/Linke Liste: Reform der Deutschen Bundespost (Drucksachen 12/6635, 12/8060)
Seiten 20804 - 20830
Plenarprotokoll 13/7 vom 25.11.1994
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Tagesordnungspunkt: Regierungserkl�rung des Bundeskanzlers (Fortsetzung der Aussprache)
Dr. Wolfgang B�tsch, Bundesminister BMPT
Seiten 310 - 312
26.04.1994
Das Bundeskabinett hat am 26. April 1994 beschlossen, die bisher im Gesch�ftsbereich des Bundesministers f�r Post und Telekommunikation als obere Bundesbeh�rde gef�hrte Bundesdruckerei mit Wirkung vom 1. Juli 1994 in eine GmbH umzuwandeln. Begr�ndung: Die Rechtsform der GmbH schaffe die notwendigen unternehmerischen Freiheiten, garantiere aber gleichzeitig, staatliche Auftr�ge mit hoher Priorit�t ausf�hren zu lassen.
Zun�chst ist die Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter; die Beteiligung Privater ist zu einem sp�teren Zeitpunkt vorgesehen.
29.06.1994
Am 29. Juni 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach langen kontroversen Diskussionen zwischen den Koalitions- (CDU/CSU und FDP) und Oppositionsparteien das Postneuordnungsgesetz und - damit verbunden - die notwendige �nderung des Grundgesetzes mit der n�tigen Zweidrittel-Mehrheit. Da auch der Bundesrat am 8. Juli 1994 der Gesetzesvorlage zustimmte, ist der Weg frei f�r die Umwandlung der 3 Bundespost-Unternehmen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM in Aktiengesellschaften (AG) zum 1. Januar 1995. Das Gesetz legt als Firmenbezeichnungen zun�chst fest:
Eine abweichende Namensgebung durch die Satzungen der Aktiengesellschaften ist m�glich.
Mit der Eintragung der Aktiengesellschaften in das Handelsregister werden die Beamten, deren Besch�ftigungsbeh�rde am Tag zuvor ein Unternehmen der Deutschen Bundespost war, bei der diesem Unternehmen nachfolgenden Aktiengesellschaft besch�ftigt. Die Beamten bleiben unmittelbare Bundesbeamte.
Als Dach �ber den Aktiengesellschaften fungiert eine Holding: die der Aufsicht des Bundesministers f�r Post und Telekommunikation unterstehende Bundesanstalt f�r Post und Telekommunikation. Die Bundesanstalt nimmt die dem Bund zustehenden Aktion�rsrechte wahr, schlie�t f�r die Aktiengesellschaften Manteltarifvertr�ge ab und wirkt mit u.a. bei Disziplinarverfahren gegen die bei den Aktiengesellschaften besch�ftigten Bundesbeamten.
Die Versorgungs- und Beihilfeleistungen an Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene erbringen die Unterst�tzungskassen, die bei jeder Aktiengesellschaft gegr�ndet werden.
Die postgeschichtlichen Sammlungen gehen in eine „Museumsstiftung Post und Telekommunikation” mit Sitz in Bonn ein. Sie ist eine rechtsf�hige Stiftung des �ffentlichen Rechts und entsteht mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1995.
Quelle: Bundesministerium f�r Post und Telekommunikation
14.09.1994
Die Weichen f�r die Postreform II sind gestellt: Am 14. September 1994 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation”, kurz „Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG”. Es wurde am 22. September 1994 im Bundesgesetzblatt I ver�ffentlicht. Nach Artikel 15 tritt es am 1. Januar 1995 in Kraft.
Die 15 Artikel des PTNeuOG regeln die umfassende Neustrukturierung der bisherigen Beh�rde Deutsche Bundespost.
Die �brigen Artikel des PTNeuOG enthalten �nderungen geltender Gesetze und �bergangsvorschriften.
November 1994
Aus dem Amtsblatt des Bundesministers f�r Post und Telekommunikation, Verf�gung 262/1994:
Aufgrund des Postneuordnungsgesetzes wird zum 1. Januar 1995 die „Bundesanstalt f�r Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost” (BAnst PT) als rechtsf�hige Anstalt des �ffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet.
Sie nimmt f�r den Bund als Eigent�mer die sich aus dem Bundesanstalt Post-Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten in Bezug auf die aus den Teilsonderverm�gen der Deutschen Bundespost hervorgehenden Aktiengesellschaften wahr. Au�erdem sind der BAnst PT einzelne Aufgaben der Aktiengesellschaften �berwiegend aus dem Sozialbereich �bertragen worden.
Unternehmensbezogene Aufgaben der BAnst PT sind u.a. die Pr�fung von Entscheidungen der Bundespost-Unternehmen im Personalbereich. Die BAnst PT wirkt auch mit bei der Genehmigung der Stellenpl�ne der Aktiengesellschaften.
Soziale Aufgaben der BAnst PT: Weiterf�hrung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost, n�mlich Postbeamtenkrankenkasse, Erholungswerk der Deutschen Bundespost, Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost und Betreuungswerk Post - Postbank - Telekom. Zudem erstellt die BAnst PT Grunds�tze der Wohnungsf�rsorge.
Am operativen Gesch�ft der Aktiengesellschaften ist die BAnst PT nicht beteiligt.
November 1994
Aus Amtsblatt-Verf�gung 263/1994 des Bundesministers f�r Post und Telekommunikation:
Zum 1. Januar 1995 errichtet die Bundesrepublik Deutschland die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) als rechtlich selbstst�ndige bundesunmittelbare K�rperschaft des �ffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Sitz in T�bingen. Die Unfallkasse Post und Telekom ist Nachfolgerin der Bundespost-Ausf�hrungsbeh�rde f�r Unfallversicherung sowie der Zentralstelle Arbeitsschutz beim Bundesamt f�r Post und Telekommunikation und f�hrt als Tr�ger der Versicherung alle Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung weiter.
November 1994
Aus Amtsblatt-Verf�gung 276/1994 des Bundesministers f�r Post und Telekommunikation:
Nach Artikel 11 des Postneuordnungsgesetzes wird zum 1. Januar 1995 die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MusStiftPT) als rechtsf�hige Stiftung des �ffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Sie f�hrt das bisher der Deutschen Bundespost TELEKOM zugeordnete Museumswesen der Deutschen Bundespost einschlie�lich des von der Deutschen Bundespost POSTDIENST betreuten Postwertzeichenarchivs im Sinne der Erschlie�ung, Sammlung und Darstellung der gesamten Entwicklung der Nachrichten�bermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, G�ter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen weiter.
07.12.1994
Die Bundesregierung hat am 7. Dezember 1994 - dem Vorschlag des Bundespostministers folgend - �ber die Besetzung der ersten Aufsichtsr�te der 3 Bundespost-Aktiengesellschaften entschieden. Nach dem Postumwandlungsgesetz, das am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, werden die Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM in Aktiengesellschaften umgewandelt. Die hierf�r zu bildenden Aufsichtsr�te bestehen aus 20 Mitgliedern, die je zur H�lfte vom Anteilseigner und von den Arbeitnehmern bestimmt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite werden Anfang des Jahres 1995 nach der Gr�ndung der Unternehmen gerichtlich bestellt.
29.12.1994
Bundespostminister Dr. Wolfgang B�tsch hat am 29. Dezember 1994 mit Wirkung vom 1. Januar 1995 Hans Gottfried Bernrath, MdB, zum Vorsitzenden und Wolfgang Reimann, Ministerialdirigent im Bundespostministerium, zum weiteren Mitglied des Vorstands der Bundesanstalt f�r Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost bestellt. Die Anstellungsvertr�ge sind f�r Bernrath zun�chst auf 4 Jahre und f�r Reimann auf 5 Jahre befristet.
Der Bundesanstalt werden 3.758 Mitarbeiter angeh�ren, die bisher bei der Dienststelle f�r Sozialangelegenheiten beim Direktorium der Deutschen Bundespost in Bonn sowie beim Sozialamt der Deutschen Bundespost in Stuttgart besch�ftigt waren.
20.12.1994
Mit einem Festakt wurde am 20.Dezember 1994 in K�ln die Deutsche Bundespost mit ihren Teilsonderverm�gen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM in die unternehmerische Wettbewerbswirtschaft entlassen.
„Wir haben es uns als Gesetzgeber nicht leicht gemacht und die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG einfach durch Gesetz geschaffen, sondern das ganz normale Gr�ndungsverfahren durchlaufen lassen”, sagte Bundespostminister Dr. Wolfgang B�tsch in seiner Festrede.
So waren zun�chst mit der Ausfertigung der Gr�ndungsurkunden die neuen Aufsichtsr�te bestellt worden. Die bereits mit der Postreform II (Postneuordnungsgesetz) ergangenen Satzungen wurden verlesen und vom Postminister ein Gr�ndungsbericht abgegeben. Nach �berpr�fung und Best�tigung der Ordnungsm��igkeit der Gr�ndungsunterlagen sowie der Bescheinigung der „Werthaltigkeit” durch die Vorst�nde, Aufsichtsr�te und Gr�ndungspr�fer wurde die Gr�ndung der 3 Aktiengesellschaften, die bis zur Eintragung ins Handelsregister noch als Vorgesellschaften, also als „AG in Gr�ndung”, firmieren, unter Aufsicht der K�lner Notarin Dr. Ingrid Doye f�rmlich vollzogen. Das Postneuordnungsgesetz selbst - Grundlage des Gr�ndungsaktes - wird am 1. Januar 1995 g�ltiges Recht.
02.01.1995
Die Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutschen Telekom AG wurden am 2. Januar 1995 beim Amtsgericht Bonn in das Handelsregister eingetragen:
◊