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Kontrollratsgesetz Nr. 2
Aufl�sung und Liquidierung der Naziorganisationen

vom 10. Oktober 1945

in Kraft getreten am 12. Oktober 1945

ge�ndert durch
Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 (ABl. S. 293)

f�r die Bundesrepublik Deutschland au�er Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. 16 (Ausschaltung des Militarismus) der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 (ABl. AHK S. 72)

f�r die DDR au�er Wirkung gesetzt durch
Beschlu� des Ministerrats der UdSSR �ber die Aufl�sung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Der Kontrollrat verordnet wie folgt:

Artikel I. 1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abh�ngigen Organisationen, einschlie�lich der halbmilit�rischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und f�r ungesetzlich erkl�rt.

2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgef�hrt sind, oder solche, die au�erdem zus�tzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdr�cklich aufgel�st.

3. Die Neubildung irgendeiner der angef�hrten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.

Artikel II. Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz aufgel�sten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch die Milit�rbefehlsstellen vorgenommen, allgemeine Direktiven �ber die Verteilung des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben.

siehe hierzu die Direktive Nr. 50 des Kontrollrats in Deutschland vom 29. April 1947 (ABl. S. 275).

siehe auch Abschnitt I. der Proklamation Nr. 2 des Kontrollrats in Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 8)

Artikel III. Solange das erw�hnte Eigentum nicht tats�chlich unter die Kontrolle der Milit�rbefehlsstellen gestellt ist, werden s�mtliche Offiziere und alles andere Personal, einschlie�lich der Verwaltungsbeamten und aller anderen Personen, die f�r dieses Eigentum haftbar sind, pers�nlich daf�r verantwortlich gemacht, alle notwendigen Ma�nahmen zu ergreifen, um dieses Eigentum in unversehrtem Zustand zu erhalten und alle Befehle der Milit�rbefehlsstellen auszuf�hren, die dieses Eigentum betreffen

Artikel IV. Jeder, der irgendeiner Bestimmung des vorliegenden Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.

��� Ausgefertigt in Berlin, den 10. Oktober 1945

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefa�ten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)

Anhang

1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
2. Partei-Kanzlei
3. Kanzlei des F�hrers der NSDAP
4. Auslandsorganisation
5. Volksbund f�r das Deutschtum im Ausland
6. Volksdeutsche Mittelstelle
7. Parteiamtliche Pr�fungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP 9. Reichsschatzmeister der NSDAP
10. Beauftragter des F�hrers f�r die �berwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP
11. Reichspropagandaleiter der NSDAP
12. Reichsleiter f�r die Presse und Zentralverlag der NSDAP (Eher Verlag)
13. Reichspressechef der NSDAP
14. Reichsamt f�r das Landvolk
15. Hauptamt f�r Volksgesundheit
16. Hauptamt f�r Erzieher
17. Hauptamt f�r Kommunalpolitik
18. Hauptamt f�r Beamte
19. Beauftragter der NSDAP f�r alle Volkstumsfragen
20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP
21. Amt f�r Sippenforschung
22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP
23. Au�enpolitisches Amt der NSDAP
24. Reichstagsfraktion der NSDAP
25. Reichsfrauenf�hrung
26. NSD-�rztebund
27. Hauptamt f�r Technik
28. NS-Bund Deutscher Technik
29. NS-Lehrerbund
30. Reichsbund der Deutschen Beamten
31. Reichskolonialbund
32. NS-Frauenschaft
33. NS-Reichsbund Deutscher Schwestern
34. Deutsches Frauenwerk
35. Reichsstudentenf�hrung
36. NSD-Studentenbund
37. Deutsche Studentenschaft
38. NSD-Dozentenbund
39. NS-Rechtswahrerbund
40. NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten
41. Reichsbund Deutsche Familie
42. Deutsche Arbeitsfront
43 NS-Reichsbund f�r Leibes�bungen
44. NS-Reichskriegerbund
45. Reichskulturkammer
46. Deutscher Gemeindetag
47. Geheime Staatspolizei
48. Deutsche J�gerschaft
49. Sachverst�ndigenbeirat f�r Bev�lkerungs- und Rassenpolitik
50. Reichsausschu� zum Schutze des Deutschen Blutes
51. Winterhilfswerk
52. Hauptamt f�r Kriegsopfer
53. NSKOV (NS-Kriegsopferversorgung)
54. SA (Sturmabteilungen), einschlie�lich der SA�Wehrmannschaften
55. SS (Schutzstaffeln), einschlie�lich der Waffen�SS, des SD (Sicherheitsdienst) und aller Dienststellen, die Befehlsgewalt �ber die Polizei und SS gleichzeitig aus�ben
56. NSKK (NS-Krafttahrerkorps)
57. NSFK (NS-Fliegerkorps)
58. HJ (Hitler-Jugend), einschlie�lich ihrer Unterorganisationen
59. RAD (Reichsarbeitsdienst)
60. OT (Organisation Todt)
61. TENO (Technische Nothilfe)
62. Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

Durch Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 wurde dem Anhang mit Wirkung vom 6. September 1947 um folgende Ziffer erg�nzt:
"63. Reichsgruppe der �ffentlich bestellten Vermessungsingenieure"


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 19, ber. S. 241
� 26. April 2004 - 7. Juni� 2004
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