Grundsätzlich können Fahrräder in allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Die Ausschlusszeit an Werktagen montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 15 und 18.30 Uhr gilt nur noch in den Zügen und S-Bahnen der DB. Ausgenommen davon sind Züge mit Gepäckabteilen und Fahrradsymbolen (aus dem Fahrplan ersichtlich).
Allerdings sind für das Mitführen von Fahrrädern in Bussen und Bahnen folgende wesentliche Voraussetzungen zu beachten:
- Das benutzte Verkehrsmittel muss nach seiner Bauart dazu geeignet sein (nicht zum Beispiel geeignet sind Reisebusse oder Anrufsammeltaxen).
- Entsprechende Abstellflächen müssen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sein.
- Insbesondere in Zeiten mit starken Fahrgastaufkommen (z. B. Berufs- und Schülerverkehr, Ladenschluss und Großveranstaltungen) kann nicht mit der Mitnahme gerechnet werden.
- Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht; dies gilt auch für Reisegruppen.
In Zweifelsfällen entscheidet der Fahrer oder Zugbegleiter.
Die Fahrkartenregelung für die Fahrradmitnahme:
- Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Kinderfahrkarte (Einzel- oder Streifenkarte) entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen.
Familienkomponente: Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Einzelfahrkarte Kind oder Streifenkarte Kind für ihr Fahrrad, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen.
- Pro Fahrrad und Tag kann auch eine Fahrrad-Tageskarte Bayern gelöst werden.
Familienkomponente: Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen.
- Mit TagesTicket Plus, MobiCard oder JahresAbo Plus können bis zu zwei Fahrräder mitgenommen werden. Entsprechend der Fahrradanzahl verringert sich die Anzahl der mitzunehmenden Personen. Bei MobiCard und JahresAbo Plus bitte die entsprechenden Mitnahmezeiten beachten.
Die Tarifbestimmungen für die Fahrradmitnahme können unter "E Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in Verkehrsmitteln des VGN " aufgerufen werden.
Siehe auch http://www.adfc-nbg.de