Flag Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate (Vereinigte Arabische Emirate)

Stand 28.04.2025 (Unverändert gültig seit: 18.02.2025)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Die äußerst schlechte Sicherheitslage im Jemen hat auch auf die VAE Auswirkungen. Eine von Saudi-Arabien angeführte Allianz arabischer Staaten mit indirekter Beteiligung der VAE führt laufend Militäraktionen im Jemen durch.

Mit Raketenbeschuss und Drohnenangriffen kann gerechnet werden.

Allgemeine Notrufnummern vor Ort
1) Allgemeine Notfallnummer für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz: 999
2) Notfallnummer Dubai (Tourist) Police: 901, bzw. Dubai Police -En FINAL
3) Notfallnummer Abu Dhabi (Tourist) Police:
+971-(0)2-8002626 und
+971-(0)2-5127777
bzw. Emergency help for tourists in the UAE - The Official Portal of the UAE Government

Weitere Auskünfte:
Website des Government of Dubai Media Office
Dubai Health Authority (DHA): 800342
Dubai Airport: 04-224555
The Supreme Council for National Security, National Emergency Crisis and Disaster Management
Federal Authority for Identity & Citizenship (ICA)
Abu Dhabi Airport: 02-5055555
Estijaba: 8001717

  • Visumpflicht: nein (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Halbjahr bzw. 180 Tagen im Jahr)
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: zumindest 6 Monate bei der Einreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird nur für Ausreise und Transit akzeptiert. Für die Ausreise wird eine Ausreisegenehmigung der Migrationsbehörden benötigt.
  • Sonstiges: Es darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei Verlust des österreichischen Reisepasses nur eine direkte Rückreise nach Österreich möglich ist. Achten Sie stets auf Ihre Reisedokumente.
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED. Die Mitnahme von US-Dollar oder Euro wird empfohlen. Das Bezahlen mit Kreditkarten ist in den Städten sehr gebräuchlich, das Einlösen von Travellerschecks ist oft mit Schwierigkeiten verbunden. Bankomatkarten (Maestro, usw.) werden bei den meisten Bankomaten in den Großstädten akzeptiert.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist nicht in jedem Emirat gestattet.

Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. 

Aufgrund von Fällen der Geflügelpest (Aviäre Influenza/Vogelgrippe) in Österreich haben die VAE bis auf Weiteres einen Importstopp für Haus- und Wildvögel, Ziervögel, Bruteier, Eintagsküken sowie deren Produkte und Innereien erlassen. Falken sind vom Importstopp explizit ausgenommen, wobei auf diese der Mechanismus für den Import aus Hochrisikoländern Anwendung findet. Der Import von hitzebehandelten Geflügelprodukten-und Innereien aus Österreich bleibt weiterhin erlaubt.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Guter Standard im Gesundheitswesen.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Autobusse verkehren zwischen den wichtigsten Ballungszentren, ansonsten existieren Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Null Toleranz bei Alkohol am Steuer!

Für die Anmietung von Autos wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins zusätzlich zum österreichischen Führerschein empfohlen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.


Umwelt

Wüstenklima mit Höchsttemperaturen bis 50 Grad und hoher Luftfeuchtigkeit an der Küste.

Nehmen Sie auf die religiöse, kulturelle und soziale Traditionen Rücksicht. Vermeiden Sie das Tragen schulterfreier Tops und kurzer Röcke, Hosen oder Hotpants, insbesondere während des Fastenmonats Ramadan Während des Ramadan kommt es zu Einschränkungen im öffentlichen Leben. 

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung – auch staatliche Gebäude und Botschaften – ist verboten, mit Verhaftung ist zu rechnen. Die Nutzung von Drohnen (auch ohne Fotoausrüstung) ist untersagt.
Auf Drogendelikte, auch Eigenkonsum, stehen mehrjährige Haftstrafen, bei Handel bis zu 25 Jahre. Auch der Nachweis einer Konsumation vor der Einreise ist strafbar.

Mit Gefängnisstrafen ist bei kleineren Vergehen wie Oben-Ohne-Baden, Alkoholisierung, rüdem Gestikulieren, Glücksspiel (auch ohne Geldeinsatz) und Ähnlichem zu rechnen. Auch bei kleinen Vergehen muss mit der Verhängung einer Untersuchungshaft oder mehrmonatigen Verfahren mit Ausreisesperre gerechnet werden.

Achten Sie auf Ihr Verhalten gegenüber anderen, vor allem im Verhältnis zu Beamten oder staatlichen Organen. Beleidigungen und obszöne Gesten in der Öffentlichkeit (auch über social media) können aufgrund rigider Auslegung der Gesetze zu Verhaftungen und Verurteilungen wegen Diffamierungen oder Störung der Privatsphäre Dritter (mündlich oder im Wege elektronischer Medien) führen. Ähnliches gilt für in den VAE verbotene Spendenaufrufe. 

Homosexualität und auch sexuelle Handlungen sind illegal.

Bezeugungen der gegenseitigen Zuneigung in der Öffentlichkeit, wie z.B. Küssen oder Austausch von Zärtlichkeiten kann unter Umständen mit Gefängnis-, Geldstrafen oder Abschiebung geahndet werden. Desgleichen ist außerehelicher Sex strafbar. Das Anmieten von Unterkünften (Hotelzimmer, Wohnungen etc.) für unverheiratete Paare ist mittlerweile jedoch erlaubt und möglich.
Aufgrund der im Vergleich zu Österreich gänzlich unterschiedlichen Verfahren im Strafrecht wird Opfern sexueller Gewaltverbrechen geraten, vor der Kontaktierung der Polizei und dem Ergreifen jeglicher rechtlicher Schritte die österreichische Botschaft zu konsultieren.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.



Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Abu Dhabi

Botschaft
Sky Tower, 5. Stock, Büro Nr. 504, Reem Island, Abu Dhabi

Telefon:
Telefax:
(+971/2) 69 44 988 (Amt)

Leitung:
BERCHTOLD Etienne, Dr.iur., BSc, MBA | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Vereinigte Arabische Emirate

Anmerkung:
Arbeitswoche: Montag bis Freitag. Öffnungszeiten für Visa siehe: http://www.bmeia.gv.at/abudhabi/

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 13.00     Di 09.00 - 13.00     Mi 09.00 - 13.00     Do 09.00 - 13.00     Fr 12.00 - 13.00    
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate | Ständige Vertretung der Vereinigten Arabischen Emirate bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

Chimanistraße, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 368 14 55
Telefax:
(+43 / 1) 368 44 85
Amtsbereich:
Republik Österreich, Ungarn, Slowakische Republik, Republik Slowenien.
Parteienverkehr:
Mo - Fr 09:00 - 16:00



Ständige Vertretung der Vereinigten Arabischen Emirate bei den Internationalen Organisationen in Wien

Chimanistraße 36, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 715 00283
Telefax:
(+43 / 1) 715 0028 5555

Vertrauensarzt Dr. med. Gilbert AYOUB

Institution:
NMC Royal Hospital
Straße:
16th Street, Khalifa City
Stadt:
Abu Dhabi, VAE 35233

Telefon:
Telefax:
(+971/2) 5577556

Arbeitsgebiet:
Chirurgie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Russisch

Vertrauensarzt Prof. Dr. med. Uwe KLIMA

Institution:
German Heart Centre Bremen FZ-LLC
Straße:
Building 39, 2nd Floor, Dubai Healthcare City, Oud Metha
Stadt:
Dubai, VAE 505007

Telefax:
+971 4 3624795
Telefon:

Arbeitsgebiet:
Facharzt für Herz, Thorax und Gefäßchirurgie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensarzt Priv. Doz. Dr. Cyril Daniel TOMA

Institution:
ICME - International Consulting Management Engineering
Straße:
202 - C2 Tower, Al Bateen,
Stadt:
Abu Dhabi 108609

Telefon:
Telefax:
(+971/2) 643346
Mobil:

Arbeitsgebiet:
Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Arabisch

Vertrauensanwalt Faisal ALZAROONI

Kanzlei:
The Law Offices of Faisal Alzarooni
Straße:
Office 301, Clover Bay Tower, Al Abraj Street, Business Bay, P.O.Box 414077
Stadt:
Dubai

Telefax:
(+971/4) 513 5165

Arbeitsgebiet:
Strafrecht
Sprachkenntnisse:
Arabisch, Englisch, Spanish, Tagalog

Vertrauensanwalt Dr. Clemens DABURON

Kanzlei:
Daburon & Partners Legal Consultants LLP
Straße:
Office 2404, 24th floor, Al Sila Tower, Abu Dhabi Global Market Square, Al Maryah Island, P.O.Box 37409
Stadt:
Abu Dhabi

Telefax:
(+971/2) 694 8666

Arbeitsgebiet:
Strafrecht, Privatrecht, Wirtschaftsrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch
Anmerkung:
Sprachen (Kanzlei): Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Russisch
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
  •  

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Abu Dhabi
  • Ländercode
    AE
  • Sprache
    Arabisch
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Dirham (AED) = 100 Fils
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +3 h (Winterzeit)
  • Elektrischer Strom
    Abu Dhabi: 240 Volt/50 Hertz, Dubai: 220 Volt/50 Hertz; dreipolige britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

 

Auslandsservice

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Damit können wir Sie und Ihren Notfallkontakt im Ernstfall verlässlich und rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.

Mann und Frau im Sonnenuntergang auf offenem Meer mit Segelboot am Horizont und der Überschrift "Wir sind weltweit für Sie da."