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A 95: Unfall-Porsche beschlagnahmt

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Hätte ein Tempolimit auf der Starnberger Autobahn den tödlichen Unfall vom Samstag verhindert? Foto: Feuerwehr
Hätte ein Tempolimit auf der Starnberger Autobahn den tödlichen Unfall vom Samstag verhindert? Foto: Feuerwehr © -

Starnberg - Nach dem tödlichen Unfall auf der Autobahn A 95 am Starnberger Dreieck stellt sich die Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Bereits im Oktober 2012 gab es hier einen schweren Unfall.

Die Staatsanwaltschaft München II hat den Porsche, dessen 51-jähriger Fahrer aus Leonberg in Baden-Württemberg am Samstag einen tödlichen Verkehrsunfall am Autobahndreieck Starnberg verursachte hatte, am Montag beschlagnahmen lassen. Der Wagen soll auf einen technischen Defekt hin untersucht werden. Ein anderer Gutachter wird den Hergang des Unfalles am Samstagmittag rekonstruieren. Entscheidende Frage dabei: Wie schnell waren beide Fahrzeuge?

Die Spekulationen über das Tempo des Porsche schießen ins Kraut – und es kommt die Frage auf, ob ein Tempolimit auf der zweispurigen Strecke den Unfall hätte verhindern können. Der Porsche – nach neueren Angaben ein mit einem 911er fast identischer 996 GT3 mit mehr als 350 PS – soll deutlich mehr als 200 Stundenkilometer schnell gewesen sein, als er von Süden ans Starnberger Dreieck heranraste. Der Unfallort sei laut Definition jene Stelle, an der der Fahrer die Kontrolle über den Sportwagen verlor, erklärt Hubert Schwaiger, Chef der Weilheimer Verkehrspolizei. Das wäre bei einer rund 600 Meter langen Schleuderspur etwa auf Höhe der Abfahrt von der A 95 in Richtung Starnberg. Der Porsche-Fahrer war nicht alkoholisiert.

Bis November 2007 galt am Starnberger Dreieck ein Tempolimit von 120 km/h. Das allerdings war nur ein vierjähriger Test – nachdem es schwere Unfälle gegeben hatte. Eine Verbesserung war damals nicht festgestellt worden. Über eine Wiedereinführung oder andere Maßnahmen müsste die Unfallkommission von Autobahndirektion und Polizei entscheiden. Ob der Unfall dort bei der nächsten jährlichen Sitzung Thema sein wird oder Anlass für eine so genannte Sonderverkehrsschau ist, war gestern noch unklar. Die Kommission befasst sich nur mit Unfallschwerpunkten.

Jedoch: Es war nicht der erste schwere Unfall am Dreieck. Im Oktober 2012 hatte sich ein BMW mit einer dreiköpfigen Familie beim Abfahren von der A 95 – also nahe der jetzigen Unfallstelle – mit hoher Geschwindigkeit mehrmals überschlagen. Der Fahrer damals war alkoholisiert gewesen.

Autobahnen sind generell nicht für Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h ausgelegt, sondern auf Sichtweiten und Bremszeiten bei 120 km/h, erklärt Josef Seebacher, Sprecher der Autobahndirektion Südbayern. Deswegen bedauere die Behörde, dass Autohersteller eine frühere Selbstverpflichtung aufgegeben hätten, keine Autos mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr 250 km/h zu bauen. Ein Porsche 996 erreicht 280 und mehr.

Michael Stürzer

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