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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz �ber den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Ma�regeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
� 2�Aufgaben des Vollzuges

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene f�hig werden, k�nftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu f�hren (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
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