Juristisches Lexikon

Grundsteuer

... ist eine Gemeindesteuer. Steuergegenstand ist der bebaute und unbebaute Grundbesitz, das sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, das Grundverm�gen im Sinne des Bewertungsgesetzes (z.B. Wohngrundst�cke, Bauland) und die Betriebsgrundst�cke (Grundbesitz, der zu einem gewerblichen Betriebsverm�gen geh�rt). Die Festsetzung der Grundsteuer gliedert sich in die Feststellung des Einheitswerts f�r den Steuergegenstand, die Festsetzung des Steuermessbetrags und die Festsetzung und Erhebung der Steuer. Vgl. im Einzelnen das Grundsteuergesetz vom 7.8.1973.
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