Juristisches Lexikon

Grundst�ckswerte

... werden nach den �� 192 ff. Baugesetzbuch ermittelt. Zur Ermittlung von Grundst�ckwerten werden selbst�ndige, unabh�ngige Gutachteraussch�sse gebildet. Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten �ber den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundst�cken. Der zu ermittlende Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gew�hnlichen Gesch�ftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tats�chlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundst�cks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne R�cksicht auf ungew�hnliche oder pers�nliche Verh�ltnisse zu erzielen w�re. F�r die Wertermittlung von Bedeutung ist die Wertermittlungsverordnung vom 6.12.1988.
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