Grundpfandrechte
... sind Belastungen (dingliche Rechte), die zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundst�ck ruhen. Sie sind ein im Kreditwesen sehr verbreitetes und gebr�uchliches Sicherungsmittel f�r Kreditzahlungen der Banken und Sparkassen. Als Grundpfandrechte kennt das BGB die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld.