Grundbuch
... ist ein �ffentliches Register, in dem die einzelnen Grundst�cke und alle sie betreffenden Rechtsverh�ltnisse verzeichnet sind. Die Einrichtung und F�hrung des Grundbuchs sowie das formelle Eintragungsverfahren sind in der Grundbuchordnung vom 24.3.1897 geregelt. In das Grundbuch kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, Einsicht nehmen. � 891 BGB stellt die widerlegbare Vermutung auf, dass die Eintragungen im Grundbuch als richtig gelten. Das Grundbuch besitzt einen �ffentlichen Glauben; zugunsten desjenigen, der ein Grundst�ck oder ein Recht an einem Grundst�ck erwirbt, gilt das Grundbuch als richtig (� 892 BGB). Die Anspr�che von im Grundbuch eingetragenen Rechten k�nnen nicht verj�hren (� 892 BGB).