Grenzpolizei
... besteht in Bayern als einzigem Bundesland. Ihr obliegt insbesondere die polizeiliche �berwachung der Landesgrenzen und die polizeiliche Kontrolle des grenz�berschreitenden Verkehrs. Vgl. Art. 5 des Gesetzes �ber die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei vom 10.8.1976.