Gnadenrecht
... bezeichnet die das Gnadenwesen betreffenden Rechtsvorschriften. Diese gesetzliche Regelung enth�lt das Grundgesetz (Art. 60) und � 452 Strafprozessordnung. Der Bundespr�sident hat sein Gnadenrecht teilweise auf oberste Bundesbeh�rden delegiert. Vgl. Anordnung �ber die Aus�bung des Begnadigungsrechts des Bundes vom 5.10.1965.