Juristisches Lexikon

Gleichf�rmige

... Eingaben sind Antr�ge und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielf�ltigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind. F�r gleichf�rmige Eingaben enthalten die �� 17 bis 19 Verwaltungsverfahrensgesetz besondere Regelungen.
Gleichstellungsstelle (Kommunale)�� >>