Gewissensfreiheit
... ist ein in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz garantiertes Grundrecht. Es beinhaltet die Freiheit des Menschen, nach seinem Gewissen zu entscheiden und danach zu handeln. Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, an den Kategorien "Gut" und "B�se" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als f�r sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erf�hrt, sodass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln k�nnte. Die Entscheidung des Gewissens f�hrt also zu einem unausweichlichem Muss f�r den Entscheidungstr�ger, dem er sich bei seinem Handeln nicht ohne Not entziehen kann.