Juristisches Lexikon

Gewaltenteilung

... umschreibt die Aufteilung der staatlichen Hoheitsgewalt in mehrere, sich gegenseitig kontrollierende und beschr�nkte Gewalten, die von verschiedenen Institutionen ausge�bt werden. Die Gewaltenteilung, das hei�t die Trennung der Funktionen der gesetzgebenden, vollziehenden und Recht sprechenden Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz gew�hrleistet.
Gewalttaten�� >>