Juristisches Lexikon

Gew�hrleistung

... ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gew�hrleistungsanspr�che bestehen beim Kauf (�� 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (�� 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (�� 651c ff. BGB. Als Gew�hrleistungsanspr�che kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gew�hrleistungsanspr�che unterliegen der Verj�hrung.
Gewahrsamsbruch�� >>