Juristisches Lexikon

Gesetzm��igkeit

... der Verwaltung. Gem�� Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Alle Ma�nahmen der Verwaltung m�ssen deshalb mit dem Gesetz in Einklang stehen. Daneben bedarf jede belastende Ma�nahme einer gesetzlichen Regelung.
Gesetzwidrigkeit�� >>