Juristisches Lexikon

Gesetz

... ist im formellen Sinne jeder vom zust�ndigen Gesetzgebungsorgan im Gesetzgebungsverfahren und in der daf�r vorgesehenen Weise verk�ndete Beschluss. Im materiellen Sinne ist Gesetz jede hoheitliche Anordnung, die f�r eine unbestimmte Vielzahl von Personen eine allgemein verbindliche Regelung enth�lt. Gesetze im materiellen Sinne sind Satzungen und Rechtsverordnungen. Es wird zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden. Keine Gesetze sind Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften.
Gesetzentwurf�� >>