Geschwindigkeit
... ist im Stra�enverkehr insbesondere den Stra�en-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverh�ltnissen sowie den pers�nlichen F�higkeiten des Fahrzeugf�hrers und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Betr�gt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf der Fahrzeugf�hrer nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. � 3 Stra�enverkehrsordnung legt H�chstgeschwindigkeiten fest; so betr�gt z.B. die zul�ssige H�chstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auch unter ung�nstigen Umst�nden f�r alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, au�erhalb geschlossener Ortschaften f�r Personenkraftwagen und Fahrzeuge bis zu 2,8 t zul�ssigem Gesamtgewicht 100 km/h.