Juristisches Lexikon

Gesch�ftsordnung

... der Bundesregierung regelt das f�rmliche Verfahren im Bundeskabinett. Danach leitet der Bundeskanzler die Gesch�fte der Bundesregierung; er hat dabei auf die Einheitlichkeit der Gesch�ftsf�hrung hinzuwirken.
Gesch�ftsstelle�� >>