Gesch�ftsgeheimnis
... ist eine betriebsbezogene Tatsache, die der Betriebsinhaber erkennbar und berechtigterweise geheim halten will und die anderen Personen nicht ohne Weiteres zug�nglich ist (z.B. Produktionsverfahren, Kundenlisten). Der Verrat eines Gesch�ftsgeheimnisses ist nach � 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar und begr�ndet au�erdem Schadensersatzanspr�che (vgl. � 823 Abs. 2 BGB).