Juristisches Lexikon

Gesch�ftsf�hrer

... sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung. Die GmbH muss einen oder mehrere Gesch�ftsf�hrer haben. Diese brauchen nicht mit den Gesellschaftern identisch zu sein. Vgl. � 6 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung.
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