Juristisches Lexikon

Gerwerbeertrag

... ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des K�rperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens f�r den dem Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum zu entrichten ist, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um K�rzungen. Vgl. �� 7 ff. Gewerbesteuergesetz. Der Gewerbeertrag ist eine Besteuerungsgrundlage f�r die Gewerbesteuer.
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