Juristisches Lexikon

Gentechnik

... ist die Erforschung und gezielte Behandlung pflanzlichen, tierischen und menschlichen Erbguts. Die Erforschung und Behandlung pflanzlicher und tierischer (nicht menschlicher) Organismen wird durch das Gentechnikgesetz vom 20.6.1990 geregelt. Das Gesetz bezweckt, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt und Sachg�ter vor m�glichen Gefahren der Gentechnik zu sch�tzen und den rechtlichen Rahmen f�r Erforschung, Entwicklung, Nutzung und F�rderung der Gentechnik zu schaffen. Regelungsgegenst�nde sind u.a. die Risikovorsorge durch pr�ventive staatliche Kontrolle vor Aufnahme gentechnischer Arbeiten und vor Freisetzung gentechnisch ver�nderter Organismen.
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