Juristisches Lexikon

Gemeindevorsteher

... ist das Organ einer Gemeinde, dem die Leitung der Gemeindeverwaltung und die Wahrnehmung der laufenden Gesch�fte �bertragen ist. Mit Ausnahme von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (dort hei�t das Organ Stadt- oder Gemeindedirektor) f�hrt der Gemeindevorsteher die Bezeichnung B�rgermeister.
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