Juristisches Lexikon

Gegenforderung

... ist Voraussetzung f�r die Aufrechnung von Forderungen. Die Aufrechnung ist nur zul�ssig, wenn Forderung und Gegenforderung zwischen denselben Personen bestehen. Ferner m�ssen die beiden Forderungen gleichartig sein (z.B. Geldforderung gegen Geldforderung). Schlie�lich muss die Gegenforderung f�llig sein. Vgl. im Einzelnen �� 387 ff. BGB.
Gegenseitiger Vertrag�� >>