Gef�hrdung
... des Stra�enverkehrs begeht derjenige, der im Stra�enverkehr Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gef�hrdet. Eine Gef�hrdung liegt insbesondere dann vor, wenn der T�ter ein Fahrzeug f�hrt, obwohl er infolge Genusses alkoholischer Getr�nke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu f�hren, oder wenn der T�ter grob und r�cksichtslos f�hrt (z.B. falsch �berholt oder die Vorfahrt nicht beachtet). Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder Geldstrafe. Bei einer fahrl�ssigen Begehungsweise ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Vgl. � 315c Strafgesetzbuch.