Juristisches Lexikon

Garantievertrag

... ist ein Vertrag, bei dem die Haftung f�r einen bestimmten Erfolg �bernommen wird, ohne R�cksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht. Der Garantievertrag erf�hrt im BGB keine gesetzliche Regelung; gleichwohl ist er infolge der Vertragsfreiheit zul�ssig.
Gattungskauf�� >>