Rechtliches und Grundlagen
Zur Deutschen Nationalbibliothek
- Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
- Begründung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek
- Satzung der Deutschen Nationalbibliothek
Zur Pflichtablieferung
Zur Benutzung
- Hinweis zu den Sammlungen
Die Deutsche Nationalbibliothek ist als zentrale Archivbibliothek gesetzlich verpflichtet, alle in Deutschland veröffentlichten Medienwerke umfassend zu sammeln, dauerhaft zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum Bestand gehören daher auch Medienwerke, die verfassungsfeindliche, rassistische, antisemitische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sexistische Inhalte umfassen können. Diese spiegeln nicht die Werte der Deutschen Nationalbibliothek wider. Die Aufnahme in diesen Bestand und die Bereitstellung solcher Werke erfolgt ausschließlich zu dokumentarischen, bibliothekarischen, wissenschaftlichen und historischen Zwecken und zur staatsbürgerlichen Aufklärung. Die Weiterverbreitung derartiger Inhalte kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
- Benutzungsordnung
- Kostenordnung
- Vereinbarung über die Vervielfältigung kopiergeschützter Werke
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Rechtlicher Hinweis zur Bereitstellung von digitalen Medienwerken und Metadaten
- Merkblatt zur Benutzung von Archivalien
- Leihverkehrsordnung
Letzte Änderung:
21.10.2025
Kurz-URL:
https://www.dnb.de/recht
Kontakt:
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