Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gesprochen: Magnus Gäfgen, dem Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler, ist im Strafprozess kein Unrecht geschehen. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft war juristisch sauber. Es ist eine klare Niederlage für Gäfgen – aber wohl noch nicht der letzte Akt in diesem Fall.